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Fristverlängerung für die TSE-Aufrüstung in Deutschland

Geldscheinübergabe

In wenigen Wochen endet die Übergangsfrist für die Nachrüstung der Kassen auf die technischen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung. Der Termin 1.10.2020 wurde in allen Medien kommuniziert und stellte für sehr viele Unternehmen in Deutschland eine weitere Belastung in der Bewältigung der Corona-Krise dar. Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer haben nun darauf reagiert und in den meisten deutschen Bundesländern eine Fristverlängerung bis zum 31.3.2021 festgelegt. Eine Fristverlängerung bedeutet nicht, dass Sie Ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung einstellen sollten, denn auch diese Fristverlängerung ist an unterschiedliche Voraussetzungen verknüpft. In einigen Bundesländern ist z.B. die verbindliche Bestellung einer TSE bei Softwarehersteller eine Voraussetzung . Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Finanzverwaltung, damit die Fristen auch in Ihrem Bundesland eingehalten werden.

Hier finden Sie die entsprechenden Schreiben der Bundesländer:

Die Kassenlösung SEP Bar! unterstützt in der verfügbaren Version 2021 die Anforderungen der deutschen Kassensicherungsverordnung. Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird für unsere Kassenlösung durch die Firma A-Trust bereitgestellt. Diese Lösung ist zertifiziert mit der Nummer BSI-DSZ-CC-1140 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen.

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